Warum der Grundstücksverkauf zunächst nichts mit dem Hortneubau zu tun
Stellungnahme zum Rheinpfalz-Bericht „In den dreißig Morgen: Sozialquote statt Mehrgenerationenwohnen“ vom 17. September 2025
Sehr geehrter Herr Leszinski,
mit großem Interesse haben wir Ihre Berichterstattung zum geplanten Grundstücksverkauf „In den dreißig Morgen: Sozialquote statt Mehrgenerationenwohnen“ vom 17. September 2025 gelesen.
Unsere Fraktion hat sich in den vergangenen Wochen intensiv für eine tragfähige Lösung und einen möglichst breiten Konsens im Gemeinderat eingesetzt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun eine Entscheidung in Aussicht steht, die dem dringenden Wohnraumbedarf in Dudenhofen gerecht werden kann.Irritiert hat uns jedoch der letzte Satz Ihres Beitrags: „Die Gemeinde habe aus diesem Grund den Neubau des Horts zurückgestellt.“
An dieser Stelle möchten wir klarstellen: Die Verbesserung der Betreuungssituation ist uns selbstverständlich ein ebenso wichtiges Thema, das mit Konsequenz angegangen werden muss.Der geplante Hortneubau steht aber in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich 2025 oder dem genannten Grundstücksverkauf. Die Hintergründe dazu haben wir Ihnen nachfolgend im Anhang zusammengefasst.
Wichtig ist uns zu betonen: Wir setzen uns mit Nachdruck für eine zeitnahe Verbesserung der Betreuungssituation in Dudenhofen ein. Gleichzeitig braucht auch der Hort eine Lösung, die nicht nur kurzfristig wirksam, sondern auch langfristig finanziell tragfähig ist. Aus unserer Sicht wäre ein „Runder Tisch“, bei dem alle Beteiligten offen und konstruktiv miteinander diskutieren, der richtige Weg. Dass der Hortneubau nun offenbar verschoben oder ausgesetzt wird, mussten unsere Ratsmitglieder allerdings erst aus der Zeitung erfahren. Eine Kommunikation der Ortsspitze zu diesem Thema hat es bislang nicht gegeben. Die letzte Mitteilung hierzu war, dass die Kreisverwaltung die Wirtschaftlichkeit des Hortneubaus infrage stellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Fraktionsmitglieder der Freien Wählergruppe Dudenhofen e.V.
Erklärung
Der Gemeindehaushalt besteht aus einem Ergebnis- und einem Finanzhaushalt. Beide Bestandteile müssen in der Haushaltsplanung ausgeglichen sein, damit dieser genehmigungsfähig ist.
- Geplanter Ergebnishaushalt in Bezug auf den Hortneubau:
2025
- Baukosten noch nicht ergebniswirksam → reine Investition.
- Erste Einrichtungskosten (z. B. Möbel) erscheinen, aber gering (< 5.000 € nach Nachtrag).
- Kein Einfluss auf das Jahresergebnis.
2026
- Möglicher Baubeginn, aber noch keine Fertigstellung → weiterhin keine großen Abschreibungen oder Betriebskosten.
- Nur Planungskosten und geringe Sachaufwendungen.
2027 (bei Fertigstellung)
- Abschreibungen beginnen: ca. 60.000 €/Jahr (bei 3 Mio. € Investitionssumme, 50 Jahre Nutzungsdauer).
- Zinsen auf Kredite: ca. 40.000 €/Jahr.
- Betriebskosten & Personal steigen deutlich: zusätzliche Belastung geschätzt 150.000–200.000 €/Jahr (teilweise durch Zuschüsse gedeckt).
👉 Ab 2027: Belastung im Ergebnishaushalt rund –250.000 bis –300.000 €/Jahr.
2. Geplanter Finanzhaushalt in Bezug auf den Hortneubau:
2025
- Investitionsauszahlungen (Planung, erste Baukosten, Ausstattung).
- Fördermittel-Einzahlungen vom Land mindern den Nettoaufwand.
- Kreditaufnahme gleicht den Rest aus → Gesamtsaldo bleibt positiv.
2026
- Höchste Bauauszahlungen (Hauptbauphase).
- Parallel fließen hohe Fördermittel.
- Kreditaufnahme steigt weiter.
- Finanzhaushalt bleibt formal im Plus, da die Kreditfinanzierung vorgesehen ist.
2027
- Fertigstellung und letzte Auszahlungen.
- Kreditaufnahme nochmals, soweit erforderlich.
- Danach beginnt die Rückzahlung der Kredite → diese wirkt ab 2027/28 als Auszahlung in der Finanzierungstätigkeit.
- Ab diesem Zeitpunkt schlagen auch laufende ordentliche Auszahlungen (Zinsen, Betriebskosten) stärker durch.
3. Zusammenfassung
- Ergebnishaushalt:
- 2025: kein spürbarer Effekt.
- 2026: kaum Effekte.
- 2027: deutliche Mehrbelastung (Abschreibungen, Zinsen, Betriebskosten) von rund –250.000 bis –300.000 € pro Jahr.
- Finanzhaushalt:
- 2025–2027: hohe Bauauszahlungen, aber durch Fördermittel und Kredite gedeckt.
- Gesamtsaldo bleibt positiv, solange die Kreditaufnahme genehmigt wird.
- Ab Fertigstellung: neue laufende Belastungen durch Zins- und Tilgungszahlungen sowie Betriebskosten.
👉 Kurz gesagt:
Der Hort-Neubau ist für den Ergebnishaushalt 2025 noch kein Problem, wird aber ab 2027 eine dauerhafte Belastung.
Im Finanzhaushalt ist der Neubau eingeplant und kurzfristig durch Kredite und Zuschüsse abgesichert – die Herausforderung kommt erst langfristig mit den laufenden Kosten.
Der Finanzhaushalt 2025 wird voraussichtlich auch ohne den Verkauf des Grundstücks „In den Dreißig Morgen“ im Bereich von 1-2 Mio. EUR im Plus liegen.
Auf den Ergebnishaushalt 2025 hat der geplante Hortneubau keinerlei Einflüsse.