📚 Ganztagsförderungsgesetz – Was bedeutet das für uns? 🏫

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten alle Kinder im Grundschulalter ab 2026 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung – und zwar an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden. Der kostenfreie Anspruch muss im Rahmen der Ganztagsschule angeboten werden. Eltern haben aber auch die Möglichkeit ein kostenpflichtiges Modell im Rahmen der betreuenden Grundschule oder Hort zu wählen.

Ab wann gilt der Anspruch?

Der Anspruch gilt ab dem 1. August 2026 zunächst für alle Kinder, die dann in die erste Klasse eingeschult werden. Die weiteren Jahrgangsstufen folgen schrittweise, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz haben.

Was ändert sich darüber hinaus?

Auch in den Ferienzeiten besteht künftig ein Anspruch auf eine achtstündige Betreuung mit Ausnahme von vier Wochen pro Jahr, in denen kein Anspruch besteht. Wer die Ferienbetreuung künftig konkret organisiert, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt. Klar ist jedoch: Lehrkräfte sollen diese Aufgabe nicht übernehmen.

Welche Betreuungsformen gibt es in Rheinland-Pfalz?

Ganztagsschule (GTS):

In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Modelle der Ganztagsschule, die in der Regel auf einem pädagogischen Konzept beruhen. Kinder nehmen verpflichtend an der Betreuung bis 16 Uhr teil. In vielen Modellen werden auch die Hausaufgaben betreut. Ein Mittagessen ist fester Bestandteil des Angebots. Die Teilnahme ist für Eltern kostenfrei.

Betreuende Grundschule:

Dieses Modell ist flexibler, aber auch kostenpflichtig. Kinder können hier ggf. früher nach Hause gehen. Die Betreuung erfolgt häufig durch nicht pädagogisch ausgebildetes Personal, und ein warmes Mittagessen wird oft nicht angeboten. Die Betreuungszeiten enden in der Regel um 13 oder 14 Uhr – in Dudenhofen wurde die Betreuung kürzlich auf maximal 14 Uhr ausgeweitet.

Hort:

Ein Hort ist ein freiwilliges Angebot der Kommune. Dort betreuen pädagogische Fachkräfte Kinder am Nachmittag sowie in den Ferien. Das Angebot ist mit vergleichsweise hohen Elternbeiträgen verbunden. Die Kinder erhalten ein Mittagessen, jedoch können sich Familien mit geringem Einkommen diese Form der Betreuung häufig nicht leisten.

Welche Herausforderungen bestehen?

Damit der Anspruch umgesetzt werden kann, müssen Schulen und Kommunen erhebliche bauliche Maßnahmen ergreifen. Insbesondere Mensen müssen erweitert oder neu gebaut werden, um allen Kindern ein warmes Mittagessen zu ermöglichen.

Was bedeutet das für Dudenhofen?

In Dudenhofen steht derzeit nur eine kleine Mensa zur Verfügung, die nicht alle Kinder versorgen kann. Zudem sind derzeit Klassenräume in Containern untergebracht. Die Grundschule muss daher dringend erweitert und die Mensakapazitäten ausgebaut werden.

Aktuell plant die Ampelkoalition den Bau eines neuen Horts mit lediglich fünf zusätzlichen Plätzen. Diese Plätze können zwar auf den Gesamtbedarf angerechnet werden, lösen jedoch das Problem nicht im Ansatz.

Der Bund bezuschusst den Mensa-Ausbau mit bis zu 70 % der Kosten – jedoch nicht den Bau einer Frischküche im Hort, was zu einer erheblichen Kostenbelastung der Kommune führt.

Fazit

Angesichts der begrenzten Mittel stellt sich die Frage:

Ist es sinnvoll, in den kostenintensiven Hortneubau in dieser Dimension zu investieren, oder sollten wir die finanziellen Ressourcen lieber in den Ausbau der Ganztagsschule stecken, damit unsere Kinder rechtzeitig zum Schuljahr 2026 einen verlässlichen Betreuungsplatz über acht Stunden täglich erhalten?

Weitere Infos:

Satzung und Gebührenordnung der Betreuenden Grundschule Dudenhofen

Hortordnung und Vergabekriterien Dudenhofen

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