💡Gewissheit zu den Verträgen zum Projekt „Wohnpark am Hainbach“

Am 21. März 2025 hatten die Mitglieder unserer Fraktion die Möglichkeit, Einsicht in die Verträge und Akten im Zusammenhang mit dem Projekt „Wohnpark am Hainbach“ zu nehmen. Obwohl wir keine konkreten Inhalte offenlegen dĂĽrfen, können wir mit Gewissheit festhalten, dass der Investor durch den Verkauf der Wohnungen nicht gegen die Vereinbarungen in den vorgelegten Verträgen verstoĂźen hat. 

Zur Erinnerung: „Bürgermeister Hook hat „in gutem Glauben“ sowohl den städtebaulichen Vertrag als auch die freie Vereinbarung mit einer Sozialquote von 20 Prozent bei 28 Wohnungen unterzeichnet. (Zitat aus der Rheinpfalz vom 20. Februar 2025)

Weiter heiĂźt es in der Stellungnahme der Ortsspitze gegenĂĽber der Rheinpfalz: „Wir hatten damals keine Zweifel daran, dass es sich um einen seriösen Investor handelt, der sich an seine schriftlich geschlossenen Verträge beziehungsweise Vereinbarungen hält.“ 

FĂĽr uns steht nach Akteneinsicht fest: Der Investor hat sich bis heute genau an das gehalten, was er mit der Gemeinde vereinbart hatte. 

Erneute Chance zur Aufklärung verpasst

In der Ratssitzung vom 27. März 2025 hatte BĂĽrgermeister Hook – gemeinsam mit seinem Beigeordneten Reinhard Burck – erneut die Chance, Licht ins Dunkel zu bringen. Stattdessen gab er auf Nachfrage der CDU-Fraktion zu Protokoll, dass es noch juristischen Klärungsbedarfe gäbe. Wörtlich sagte er: „Es läuft auf einigen Ebenen.“ Und sprach von: „juristischen Ebenen“. Die eingesehenen Akten enthielten jedoch keinerlei Unterlagen, die auf ein offenes Rechtsverfahren schlieĂźen lassen. 

Wir legen allen Ratsmitgliedern ans Herz, sich selbst ein Bild zu machen. Ganz besonders möchten wir die GrĂĽnen daran erinnern, dass ihr eigener Beigeordneter anscheinend eher im Tarnmodus unterwegs war, als es um ihre Anliegen ging – und das, obwohl sie nach der Rodung im Februar 2021 noch ziemlich deutlich ihre Empörung geäuĂźert hatten. Vielleicht war das alles ein groĂźes Missverständnis? 

Wenn der reine Wille nicht ausreicht?

Man könnte sich durchaus fragen, warum im FrĂĽhjahr 2022 nicht einfach Nägel mit Köpfen gemacht wurden – der zweite städtebaulichen Vertrag hätte hierzu genutzt werden können – nein sogar mĂĽssen. Zur Einordnung: Der erste städtebauliche Vertrag ist von Anfang 2021, die freie Vereinbarung wurde im Herbst 2021 geschlossen. Es hätte also durchaus Möglichkeiten gegeben die angestrebten Regelungen verbindlich und rechtssicher zu fixieren. 

Mit Blick auf das neue Bauvorhaben „In den Dreißig Morgen“ fragen wir uns ein weiteres Mal: Wird hier wieder auf das Prinzip Hoffnung gesetzt? Das Herzensprojekt „Mehrgenerationenhaus“ klingt ambitioniert – aber bei all der Euphorie wäre ein wenig Realitätsabgleich womöglich kein Fehler.

Wer denselben Fehler zweimal macht, hat beim ersten Mal nichts gelernt.

Trotz dieser Erfahrungen wird erneut auf ein Konzept gesetzt, ohne die Rahmenbedingungen grundlegend zu klären. Der politische Wille scheint vorhanden – doch Wille allein ersetzt kein solides Handeln. Wenn zentrale Fragen unbeantwortet bleiben, droht auch dieser Versuch, mehr Wunschdenken als Wirklichkeit zu bleiben.

Die Ortsgemeinderats-Fraktion der Freien Wählergruppe Dudenhofen e.V


Chronologie des „Wohnpark am Hainbach“

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