
Wie im Rheinpfalz-Bericht vom 17. Februar 2025 zu lesen ist, behauptet der Dudenhofener Bürgermeister: „Es gebe zwei städtebauliche Verträge mit dem Investor sowie eine freie Vereinbarung.“ Bis zum heutigen Tag konnte die Ortsspitze uns keinen Beleg für eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Investor und der Ortsgemeinde vorlegen. Die Ankündigung des Bürgermeisters vom Neujahrsempfang 2024 stellt sich als leere Versprechung heraus.
Wir zitieren den Rheinpfalz-Bericht vom 19. Januar 2024: „Die Arbeiten auf dem ehemaligen Waltergelände, vier Wohneinheiten mit jeweils sieben Wohnungen, wären relativ weit fortgeschritten. Für 25 Prozent von ihnen habe sich die Gemeinde die Anmietung durch einkommensschwächere Familien vertraglich zusichern lassen, so Hook.“
Die Freie Wählergruppe Dudenhofen hat in den vergangenen Monaten mehrfach um Auskunft zu diesem Thema gebeten. Dies haben wir auch vor der Kommunalwahl in unserer Veröffentlichung (siehe https://www.fwg-dudenhofen.de/wohnpark-am-hainbach/ ) deutlich angesprochen. Inzwischen verfestigt sich unsere Vermutung:
• In den städtebaulichen Verträgen gibt es keine Vereinbarung zum Thema „Vermietung an einkommensschwächere Familien“.
• Die sogenannte freie Vereinbarung ist bestenfalls eine mündliche Aussage des Investors, die vor Gericht haltlos ist.
Wir fragen uns, warum unser Bürgermeister so naiv mit den Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht. Das Projekt war bereits im Vorfeld umstritten und Bestandteil der öffentlichen Diskussion.
Jetzt setzt die Ortsspitze aber noch einen drauf. Weil es mit dem Investorenprojekt „Wohnpark am Hainbach“ so gut lief, bringt der Bürgermeister nun ein vergleichbares Vorhaben in trockene Tücher. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück „in den Dreißig Morgen“ soll ein weiteres Wohnprojekt entstehen. Wir gehen davon aus, dass auch dort lediglich Eigentumswohnungen zu Quadratmeterpreisen ab 5000 EUR aufwärts entstehen.
Der Bürgermeister scheint inzwischen resigniert zu sein, denn diesmal möchte er bereits im Vorhinein auf feste Bedingungen im Kaufvertrag verzichten.
Gerne hätten wir den Bürgermeister bei seinem Herzensprojekt „Mehrgenerationenhaus“ unterstützt. Dazu haben wir ihm monatelang diverse Vorschläge unterbreitet, wie eine solche Konzeptvergabe gesichert werden kann. Aber unsere Hinweise auf entsprechende Förderprogramme der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) oder einen genossenschaftlichen Partner (z.B. Kreiswohnungsverband, GEWO, etc.) stießen auf taube Ohren.
Die bitterste Erkenntnis für unsere Fraktion ist, dass uns nicht einmal ausgereifte Gegenargumente präsentiert wurden. Stattdessen wurde uns mit einer linientreuen Ampelmehrheit die Grenzen der sogenannten „offenen Diskussion“ aufgezeigt. Einer öffentliche Diskussion wurde durch die Ansetzung im „ nichtöffentlichen Teil“ bewusst aus dem Weg gegangen.
Chronologie des „Wohnpark am Hainbach“
- „Wohnpark am Hainbach“ – Grüne dagegen – Rheinpfalz vom 22. November 2020
- Ehemaliges Walter-Grundstück: Statt Wohnpark Gedenkstätte vorgeschlagen – Rheinpfalz vom 3. Januar 2021
- Wohnpark am Hainbach: Ärger nach schnellem Kahlschlag – Rheinpfalz vom 3. Februar 2021
- Leserbrief zum „Wohnpark am Hainbach“ in der Schwetzinger Zeitung vom 8. Mai 2021
- „Wohnpark am Hainbach“ kann kommen – Rheinpfalz vom 2. April 2022
- Wohnpark – Ärger um Deal mit Gemeinde – Rheinpfalz vom 23. Mai 2024
- „Naivität, Dilettantismus, Untätigkeit“: Parteien-Kritik zu Wohnpark – Rheinpfalz vom 4. Juni 2024
- Wohnpark „Nicht glücklich damit“ – Rheinpfalz vom 16. Februar 2025
- Wohnpark – FWG-Kritik am Bürgermeister – Rheinpfalz vom 18. Februar 2025